Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle (Kammer), in deren Bezirk die Prüfungsbewerber*in...
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen/ihren Wohnsitz hat.
Achtung!
Die Wartezeit nach der Anmeldung bei der IHK / HWK und der Prüfung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin beträgt die Wartezeit aktuell ca. 2 Monate, in Potsdam sind ähnliche Zeiten zu erwarten. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Stelle (Kammer) rechtzeitig zu informieren, um den ausgewählten Kurs und den Prüfungstermin zeitlich soweit wie möglich abzustimmen.
Die anfallenden Prüfungskosten bei den örtlichen Kammern sind sehr unterschiedlich. Sie betragen aktuell, ab 01.2021, bei der IHK in Berlin 130€, bei der Potsdamer IHK 102€ und sind von den Teilnehmern, neben den Seminargebühren, selbst zu zahlen.
Die AEVO - Prüfung ist eine bundeseinheitliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht. Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden, um als Ausbilder*in anerkannt zu werden.
Sie haben Sie max. 180 Minuten ( 3 Std.) Zeit um
ca. 80 Fragen zu beantworten
Erreichbar sind max. 100 Punkte
Mind. 50 Punkte brauchen Sie um diesen Teil zu bestehen
Bitte klären Sie im Vorfeld welche Durchführungsform in Ihrem Bundesland Anwendung findet
Durchführungsform
Die schriftliche Prüfung wird in der Regel, wie in Berlin und Potsdam, PC gestützt (Multiple Choice) durchgeführt. Welche Hilfsmittel erlaubt sind, erfahren Sie hier
Ihnen stehen dafür insgesamt 30 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung
Diese unterteilt sich in 15 Minuten für die Durchführung und 15 Minuten für das sich gleich anschließende Fachgespräch.
Die Art der Durchführung vom Teil 2 bleibt Ihnen freigestellt. Sie müssen sich vorab entscheiden ob Sie....
Sie führen mit einem von Ihnen aus dem Prüfergremium ausgewählten Prüfer, der die Rolle des Auszubildenden übernimmt, die Ausbildungssituation durch.
oder
Sie präsentieren Ihre ausgearbeitete Ausbildungssituation dem vor Ihnen sitzenden Prüfungsausschuss.
Das Ergebnis wird Ihnen im Anschluss, nach einer kurzen Beratung der Prüfer, sofort mündlich mitgeteilt.
Für beide Formen, Präsentation oder Unterweisung, müssen Sie ein persönlich ausgearbeitetes, schriftliches, Konzept einreichen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle ( Kammer) was der Prüfungsausschuss erwartet.