Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle (Kammer), in deren Bezirk die Prüfungsbewerber*in...
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen/ihren Wohnsitz hat.
Achtung!
Die Wartezeit nach der Anmeldung zur Prüfung bei der IHK / HWK ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin beträgt die Wartezeit aktuell ca. 2 Monate, in Potsdam sind ähnliche Zeiten zu erwarten. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Stelle (Kammer) rechtzeitig zu informieren, um den ausgewählten Kurs und den Prüfungstermin zeitlich soweit wie möglich abzustimmen.
Auch hier unterscheiden sich die einzelnen Kammern. Jede Kammer hat ihre eigenen Gebührenordnungen.
Die AEVO - Prüfung ist eine bundeseinheitliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht. Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden, um als Ausbilder*in anerkannt zu werden.
Sie haben Sie max. 180 Minuten ( 3 Std.) Zeit um
ca. 80 Fragen zu beantworten
Erreichbar sind max. 100 Punkte,
mind. 50 Punkte brauchen Sie um diesen Teil zu bestehen
Die schriftliche Prüfung wird bundesweit als Multiple Choice Prüfung durchgeführt. Welche Hilfsmittel erlaubt sind, erfahren Sie hier
Ihnen stehen dafür insgesamt 30 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung
Diese unterteilt sich in 15 Minuten für die Durchführung und 15 Minuten für das sich gleich anschließende Fachgespräch.
Die Art der Durchführung vom Teil 2 bleibt Ihnen in der Regel freigestellt. Sie müssen sich vorab entscheiden ob Sie....
Sie präsentieren Ihre ausgearbeitete Ausbildungssituation dem vor Ihnen sitzenden Prüfungsausschuss mittels PowerPoint oder per Flipchart. Alle notwendigen Hilfsmittel wie Laptop und das dazgehörige Material müssen sie mitbringen. Bitte klären sie vorab, was ihre Kammer für sie in ihren Prüfungsräumen für sie bereithält.
oder
Für die praktische Durchführung, in Form einer Unterweisung, benötigen sie einen Auszubildenden, der ihnen entweder duch den Prüfungsausschuß zur Verfügung gestellt wird oder sie einen Kollegen, Freund mitbringen, der den Auszubildenden darstellt. Bitte klären sie vorab mit ihrer zuständigen Kammer ab, welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Das Ergebnis wird Ihnen im Anschluss, nach einer kurzen Beratung der Prüfer, mündlich mitgeteilt.
Für beide Formen, Präsentation oder Unterweisung, sollten Sie ein persönlich ausgearbeitetes, schriftliches, Konzept erstellen.
Betrachten Sie dieses "Konzept" als Leittext für die Durechführung, egal ob Präsentation oder praktische Unterweisung.
Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle ( Kammer) was der Prüfungsausschuss erwartet.
In der Regel kann man sich über die Webseite der Kammer sachkundig machen, welche Form der praktischen Prüfung die Kammer zulässt und welche Unterlagen zur Prüfung mitzubringen sind.