AEVO Prüfung

Welche zuständige Stelle (Kammer) ist für mich zuständig?

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle (Kammer), in deren Bezirk die Prüfungsbewerber*in...

a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder

b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder

c) seinen/ihren Wohnsitz hat.

 

Achtung! 

Die Wartezeit nach der Anmeldung bei der IHK / HWK und der Prüfung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin beträgt die Wartezeit aktuell ca. 2 Monate, in Potsdam sind ähnliche Zeiten zu erwarten. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Stelle (Kammer) rechtzeitig zu informieren, um den ausgewählten Kurs und den Prüfungstermin zeitlich soweit wie möglich abzustimmen. 

Was kostet die AEVO Prüfung?

Die anfallenden Prüfungskosten bei den örtlichen Kammern sind sehr unterschiedlich. Sie betragen aktuell, ab 01.2021, bei der IHK in Berlin 130€, bei der Potsdamer IHK 102€ und sind von den Teilnehmern, neben den Seminargebühren, selbst zu zahlen. 

Wie läuft die Prüfung bei den zuständigen Stellen (IHK's) ab?

Die AEVO - Prüfung ist eine bundeseinheitliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht. Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden, um als Ausbilder*in anerkannt zu werden. 

Teil 1ist die schriftliche Prüfung....

Sie haben Sie max. 180 Minuten ( 3 Std.) Zeit um

ca. 80 Fragen zu beantworten

Erreichbar sind  max. 100 Punkte 

Mind. 50 Punkte brauchen Sie um diesen Teil zu bestehen

Bitte klären Sie im Vorfeld welche Durchführungsform in Ihrem Bundesland Anwendung findet

Durchführungsform

Die schriftliche Prüfung wird in der Regel, wie in Berlin und Potsdam, PC gestützt (Multiple Choice) durchgeführt. Welche Hilfsmittel erlaubt sind, erfahren Sie hier


Teil 2 ist der praktische Teil

Ihnen stehen dafür insgesamt 30 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung 

Diese unterteilt sich in 15 Minuten für die Durchführung und 15 Minuten für das sich gleich anschließende Fachgespräch.  

Die Art der Durchführung vom Teil 2 bleibt Ihnen freigestellt. Sie müssen sich vorab entscheiden ob Sie.... 

....eine Unterweisung durchführen

Sie führen mit einem von Ihnen aus dem Prüfergremium ausgewählten Prüfer, der die Rolle des Auszubildenden übernimmt, die Ausbildungssituation durch.

oder

....eine Präsentation zeigen

Sie präsentieren Ihre ausgearbeitete Ausbildungssituation dem vor Ihnen sitzenden Prüfungsausschuss.


Das Ergebnis wird Ihnen im Anschluss, nach einer kurzen Beratung der Prüfer, sofort mündlich mitgeteilt.

Für beide Formen, Präsentation oder Unterweisung, müssen Sie ein persönlich ausgearbeitetes, schriftliches, Konzept einreichen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle ( Kammer) was der Prüfungsausschuss erwartet.